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Appellationen vor weltlichen Gerichten in Italien (13.–15. Jahrhundert) Theorie der Juristen und kommunale Prozesspraxis

    Susanne Lepsius

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 27-52, 2013/05/21

doi: 10.1553/BRGOE20136-1s27

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doi:10.1553/BRGOE20136-1s27


Abstract

Der vorliegende Beitrag wirft einige Schlaglichter auf die statutarischen Regelungsbedürfnisse im Kontext der Appellation in ausgewählten italienischen Kommunen des Spätmittelalters (Bologna, Florenz, Perugia, Lucca) und kontrastiert diese mit den Aussagen des gelehrten Prozessrechts. Außerdem werden die für Lucca in serieller Dichte erhaltenen Prozessakten in Appellationsverfahren aus dem 14. Jahrhundert untersucht (libri appellationum, libri libellorum, libri consiliorum). Auch gedruckte consilia geben aufschlussreiche Einblicke in die Rechtspraxis vor den weltlichen Gerichten der spätmittelalterlichen Kommunen. Wie diese Quellen zeigen, war die Appellation ein von vielen Parteien in zahlreichen Fällen genutztes Instrument des gelehrten Prozessrechts. Darüber hinaus stellt sie die wichtigste Verfahrensart dar, anhand der sich im Laufe des späten 13. und 14. Jahrhunderts in den oberitalienischen Kommunen oberste Gerichte herausbildeten. Die Statuten greifen viele Streitfragen auf, die schon in der Prozessrechtsliteratur des 13. Jahrhunderts und bis hin zur Kameralliteratur des Reichskammergerichts durchaus kontrovers beurteilt worden waren. Es zeigt sich ein im Vergleich mit dem späteren Reichskammergericht relativ rasches, in einer beachtlichen Zahl von Fällen mit einem Endurteil abgeschlossenes Verfahren.