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Appellationsprivilegien als Gestaltungsfaktoren der Gerichtsverfassung im Alten Reich

    Heiner Lück

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 53-66, 2013/05/21

doi: 10.1553/BRGOE2013-1s53

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doi:10.1553/BRGOE2013-1s53


Abstract

Appellationsprivilegien verklammerten die verschiedenen territorialstaatlichen Gerichtsverfassungen mit dem Reich und können damit als wichtige Bausteine der Gerichtsverfassung des Alten Reiches begriffen werden. Der vorliegende Beitrag untersucht die Wirkungen der Appellationsprivilegien im Gerichtsverfassungsgefüge und ist damit im Spannungsfeld von Reichsgerichtsbarkeit und Territorialgerichtsbarkeit angesiedelt. Zunächst wird Klarheit über die hier maßgeblichen Begriffe – also Appellationsprivilegien, Gerichtsverfassung und Gestaltungsfaktor – hergestellt. Im zweiten Abschnitt werden anhand der in der Edition von Ulrich Eisenhardt und Elsbeth Markert wiedergegebenen Privilegientexte Gegenstände identifiziert, auf welche die Appellationsprivilegien eingewirkt haben. Im dritten Teil der Untersuchung wird versucht, die Rolle der Appellationsprivilegien als Gestaltungsfaktoren in der Gerichtsverfassung des Alten Reiches näher zu bestimmen. Der vierte und letzte Abschnitt geht speziell auf das kursächsische Appellationsprivileg von 1559 ein.