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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 147-162, 2013/05/21
Die historische Forschung hat erst kürzlich die Bedeutung von Appellationen an die höchsten Reichsgerichte des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation als Verbindungsglied zwischen Reich und Territorien/Stadtgemeinden neu bewertet, und zwar nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch als politische und symbolische Interaktion. Weniger ist dagegen über das Prozessverfahren und die Rechtspraxis bekannt. Das gilt insbesondere für das kaiserliche Gericht, den Reichshofrat. Juden und Jüdinnen gehörten zu den Prozessparteien, die die Appellation besonders intensiv nutzten, und zwar sowohl in Konflikten mit ihrer nicht-jüdischen Umwelt als auch in innerjüdischen Auseinandersetzungen. Der vorliegende Beitrag untersucht auf der Basis von Appellationen der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main während des späten 18. Jahrhunderts exemplarisch die Formalitäten des Appellationsverfahrens, die jüdische Parteien begünstigen konnten. Zusätzlich zu ihrer Argumentation in Prozessschriften waren jüdische Klägerinnen und Kläger in der Lage, gerichtliche Prozeduren strategisch zu nutzen, um ihren Status als Gruppe unter dem besonderen Schutz des Kaisers deutlich zu machen, Verfahren zu verzögern, Entscheidungen der Vorgerichte in Schwebe zu halten und den Streitstoff neu zu definieren. Insbesondere in den Frankfurter Verfahren wurden formale Mechanismen so zu einem Schlüssel in den Bemühungen der jüdischen Gemeinde um ihre Autonomie.