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Der Reichshofrat und das irreguläre Beschneiden des Rechtsmittels der Appellation

    Jürgen Weitzel

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 163-174, 2013/05/21

doi: 10.1553/BRGOE2013-1s163

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doi:10.1553/BRGOE2013-1s163


Abstract

Reichshofrat und Reichskammergericht bekämpften rechtswidrige Maßnahmen und Normen, die das Recht der Appellation an die Reichsgerichte einschränkten. Der Reichshofrat war allerdings nicht nur Gericht, sondern auch Rat des Kaisers. Als solcher konnte er auch tätig werden, wenn kein Appellationsprozess anhängig war. Zwischen 1495 und 1555 trug der Reichshofrat zur Konsolidierung des neuen Instruments der Appellation bei. Später entschied er Anträge von Fürsten und Städten auf neue oder erweiterte Appellationsprivilegien. Durch Geleitbriefe stärkte der Reichshofrat ganz generell das Recht und das gerichtliches Verfahren. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kontrollierte und rügte er massiv Fürsten und Städte, wenn sie die Regeln der Rechtsprechung verletzten. Seine Sensibilität für das Problem der illegalen Appellationsverbote und sein Erfolg in deren Bekämpfung variierten nach den jeweiligen Umständen.