Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 231-250, 2013/05/21
Das Appellationsgericht in Prag wurde 1548 von König Ferdinand I. gegründet. Nach der anlässlich seiner Gründung erlassenen Instruktion sollte es ein Appellationsgericht für alle Stadtgerichte in den Ländern der Böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, Schlesien und beide Lausitzen) sein. In der Praxis allerdings arbeitete das Appellationsgericht zunächst hauptsächlich als Appellationsgericht für die Stadtgerichte im Königreich Böhmen und (bis 1621) in den Lausitzen. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erweiterte sich seine Tätigkeit auf einige schlesische Fürstentümer. Für Mähren war das Appellationsgericht nur in der Zeitspanne zwischen dem Ende des 17. und der Mitte des 18. Jahrhunderts von Bedeutung. Das Appellationsgericht verschwand im Zuge der Justizreformen unter Kaiser Joseph II.; es wurde zum Allgemeinen Appellationsgericht umgewandelt und damit auch höchster Strafgerichtshof für das Königreich Böhmen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über Forschung (1) und Quellen (2) zur Geschichte des Appellationsgerichts in Prag, außerdem über seine Geschichte, seine Tätigkeit, seine Zuständigkeit und sein Personal (3).