Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 251-268, 2013/05/21
Die Entscheidung von Appellationen – wie die Regelung von Konflikten überhaupt – folgte im komplexen System der Eidgenossenschaft eigenen Spielregeln. Auf kantonaler Ebene bildeten sich zunehmend Instanzenzüge hin zu innerkantonalen Appellationsgerichten heraus, die den Souveränitätsansprüchen der Kantone Genüge taten. In den sog. Gemeinen Herrschaften übernahm dagegen das wichtigste eidgenössische Gremium, die Tagsatzung, bzw. übernahmen die sog. Syndikate, Sondertreffen von Gesandten, die Funktion einer höchsten Appellationsinstanz. Große Bedeutung bei dieser Form des Konfliktaustrages kam einerseits klientelären Netzwerken zu, andererseits hatten sich die Syndikate und die von ihnen repräsentierten Stände auch einer juristischen Teilöffentlichkeit zu stellen, da Parteischriften und Entscheidungen zunehmend im Druck erschienen. Für interkantonale Konflikte blieben für Außenstehende kaum nachvollziehbare Konfliktvermeidungs-, Konfliktbegrenzungs- und Vermittlungsmechanismen erhalten, die zur Sicherung der Stabilität der Eidgenossenschaft als eines Geflechts unabhängiger Stände von erheblicher Attraktivität und Wirksamkeit waren.