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Das Rechtsmittel der Appellation am Oberappellationsgericht Celle

    Stefan Andreas Stodolkowitz

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 / 2013, pp. 269-290, 2013/05/21

doi: 10.1553/BRGOE2013-1s269

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doi:10.1553/BRGOE2013-1s269


Abstract

Das 1711 gegründete Oberappellationsgericht Celle trat infolge des unbeschränkten Appellationsprivilegs 1718 als oberste Appellationsinstanz für Kur-Braunschweig-Lüneburg an die Stelle der Reichsgerichte. Andere Rechtsmittel als Appellationen sowie erstinstanzliche Verfahren waren in Celle nur von untergeordneter Bedeutung. Das Verfahren des Oberappellationsgerichts, das anhand der erhaltenen Prozessakten untersucht werden konnte, lehnt sich weitgehend an die Vorbilder der Reichsgerichte sowie des Wismarer Tribunals an. Dies gilt vor allem für den Ablauf des Appellationsprozesses. Durch die Beschränkung schriftlichen wie mündlichen Parteivortrags sollte das Verfahren beschleunigt werden. In der Praxis standen indes als weniger förmliche Verfahrensweise Entscheidungen durch Dekrete und Reskripte außerhalb des Appellationsprozesses im Vordergrund. Hierdurch konnte das Gericht die durchschnittliche Dauer der Verfahren erheblich kürzen und so die Akzeptanz seiner Rechtsprechung erhöhen.