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Prozessrechtlicher Kommentar zur „Strafstele“ aus Epidauros, ca. 360, ca. 355 und nach 338 v. Chr.

    Gerhard Thür

Geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Anzeiger, 155. Jahrgang 2020, Heft 1+2, pp. 29-62, 2021/07/28

155. Jahrgang 2020, Heft 1+2

doi: 10.1553/anzeiger155-1s29

doi: 10.1553/anzeiger155-1s29


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doi:10.1553/anzeiger155-1s29



doi:10.1553/anzeiger155-1s29

Abstract

Eine lang bekannte, aber erst 2020 publizierte „Bauinschrift“ aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. berichtet über Verhängung von Geldbußen und Einnahmen von Geldzahlungen. Sie erfährt im vorliegenden Beitrag einen juristischen Kommentar. Neue Erkenntnisse bringt der Fall des Elfenbeinschnitzers Pasiteles aus Hermione: Er wird wegen Diebstahls des Materials verklagt, Amtsträger aus Epidauros stellen eine Hausdurchsuchung in seiner Heimatpolis an, eine Gerichtsversammlung fällt ein „Beweisurteil“, wonach er sich freischwören könne, er flieht aus Epidauros, schließlich wird sein dort greifbares Vermögen beschlagnahmt und versteigert; der Rest der nicht einbringlichen Bußzahlung wird nach ca. 20 Jahren bei seinem Sohn in Hermione eingetrieben. Bisher war nicht bekannt, dass die archaischen Rechtseinrichtungen der Hausdurchsuchung und des Reinigungseides in hellenistischer Zeit noch praktiziert wurden, wenn auch in modernisierter Form.

Keywords: Antikes Prozessrecht, Diebstahl, Hausdurchsuchung, Reinigungseid, Vollstreckung von Geldbußen