• Thomas OLECHOWSKI (Hg.)

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs
14. Jahrgang
Heft 1 / 2024

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Der aktuelle Band enthält vermischte Themen zur Privatrechts-, Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. M. Irnstötter beschäftigt sich mit der gar nicht so seltenen Praxis, außerehelich geborene Kinder – unrichtigerweise – als eheliche Kinder in die Taufmatriken eintragen zu lassen, um so deren Diskriminierung als „unehelich geboren“ zu vermeiden. Zwei sehr unterschiedliche Juristen werden von G. Kohl und Ch. Neschwara porträtiert: Weitgehend in Vergessenheit geraten ist Andreas Haidinger, der einen „Selbstadvokaten“ verfasste, in dem er rechtliche Probleme für juristische Laien klar und verständlich erläuterte. Dagegen zählt Franz Anton Felix Zeiller, der Hauptredakteur des ABGB, zu den berühmtesten Juristen Österreichs, den (scheinbar) jeder kennt. Das ABGB selbst und seine Sprache, vor allem die Frage, wann Frauen „mitgemeint“ sind, wenn das generische Maskulinum verwendet wird, steht im Mittelpunkt des Beitrages von Ch. Schmetterer. Und I. Reiter-Zatloukal berichtet über die juristischen Auseinandersetzungen mit den Kronjuwelen der Habsburger nach 1918. Ein Tätigkeitsbericht der KRGÖ und der Forschungsstelle für Rechtsquellenerschließung für das Jahr 2023 schließen den Band ab.

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Austrian Academy of Sciences Press
A-1011 Wien, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
Tel. +43-1-515 81/DW 3420, Fax +43-1-515 81/DW 3400
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs14. JahrgangHeft 1 / 2024


ISBN 978-3-7001-9670-9
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ISBN 978-3-7001-9671-6
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 14. Jahrgang Heft 1/2024, pp. , 2024/06/03

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Der aktuelle Band enthält vermischte Themen zur Privatrechts-, Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. M. Irnstötter beschäftigt sich mit der gar nicht so seltenen Praxis, außerehelich geborene Kinder – unrichtigerweise – als eheliche Kinder in die Taufmatriken eintragen zu lassen, um so deren Diskriminierung als „unehelich geboren“ zu vermeiden. Zwei sehr unterschiedliche Juristen werden von G. Kohl und Ch. Neschwara porträtiert: Weitgehend in Vergessenheit geraten ist Andreas Haidinger, der einen „Selbstadvokaten“ verfasste, in dem er rechtliche Probleme für juristische Laien klar und verständlich erläuterte. Dagegen zählt Franz Anton Felix Zeiller, der Hauptredakteur des ABGB, zu den berühmtesten Juristen Österreichs, den (scheinbar) jeder kennt. Das ABGB selbst und seine Sprache, vor allem die Frage, wann Frauen „mitgemeint“ sind, wenn das generische Maskulinum verwendet wird, steht im Mittelpunkt des Beitrages von Ch. Schmetterer. Und I. Reiter-Zatloukal berichtet über die juristischen Auseinandersetzungen mit den Kronjuwelen der Habsburger nach 1918. Ein Tätigkeitsbericht der KRGÖ und der Forschungsstelle für Rechtsquellenerschließung für das Jahr 2023 schließen den Band ab.