Review Policy 
Die Zeitschrift Ägypten und Levante ist eine internationale peer-reviewed Zeitschrift.
Egypt and the Levant is a peer-reviewed Journal.

Richtlinien zum Begutachtungsverfahren von im Verlag der ÖAW erscheinenden wissenschaftlichen Zeitschriften

Wissenschaftliche Artikel, die in einer im Verlag der ÖAW erscheinenden Zeitschrift zur Publikation vorgelegt werden, müssen dem üblichen internationalen Begutachtungsverfahren („peer-review“) unterzogen werden. Artikel sind daher vor Aufnahme in eine Zeitschrift einer Vorbegutachtung durch das Herausgebergremium sowie einer Hauptbegutachtung durch das Advisory Board zuzuführen.

Zu diesem Zweck sind für jede Zeitschrift entsprechende Gremien, die mit der Herausgabe, Redaktion und Begutachtung betraut sind, einzusetzen.

1. Gremien

Herausgebergremium/Editorial Board

Das Herausgebergremium setzt sich aus mehreren, den bisherigen Gepflogenheiten der jeweiligen Zeitschrift entsprechenden, Personen zusammen. Mindestens eine/r der Herausgeber/innen muss Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sein. Das Herausgebergremium bestimmt aus seinen Reihen einen oder mehrere Hauptherausgeber/innen.


Redaktionskomitee (optional)

Das Herausgebergremium benennt Personen, die mit der Redaktion der Zeitschrift betraut werden. Mitglieder des Redaktionskomitees können auch dem Herausgebergremium angehören.

Internationaler wissenschaftlicher Beirat / International Advisory Board

Das Herausgebergremium bestellt ein internationales Advisory Board, welches aus Experten besteht, deren beruflicher Lebensmittelpunkt außerhalb Österreichs liegt. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats dürfen nicht dem Herausgebergremium angehören.

Die Mitglieder der einzelnen Gremien sind auf der Impressumseite der Zeitschrift zu nennen.

2. Aufgaben der Gremien

Herausgebergremium/Editorial Board

Das Herausgebergremium erstellt durch eines seiner Mitglieder ein erstes Vorgutachten für den zur Aufnahme in die Zeitschrift vorgelegten Artikel. Dieses Gutachten befindet im Wesentlichen darüber, ob der Artikel für die internationale Begutachtung geeignet ist oder ob er von vornherein für diese Zeitschrift zur Publikation nicht in Frage kommt.

Auf Basis eines positiven Vorgutachtens schlägt das Herausgebergremium einvernehmlich zwei Mitglieder des Advisory Board als Hauptgutachter/innen vor.

Die zwei Hauptgutachten des Advisory Board werden vom Herausgebergremium gesammelt und vertraulich behandelt, sodass die Zuordnung einzelner Gutachten zu den jeweiligen Mitgliedern des Advisory Board für Dritte nicht eindeutig möglich ist. Der Inhalt der Gutachten darf den Autor/inn/en daher nur anonymisiert und gegebenenfalls paraphrasiert zur Kenntnis gebracht werden. Kommt ein/e Autor/in den Änderungswünschen des Advisory Board ohne plausible Begründung nicht nach, so ist der betreffende Artikel durch einen Beschluss des Herausgebergremiums abzulehnen.

Die Korrespondenz mit Autor/inn/en und Gutachter/inne/n ist geordnet und für verantwortliche Herausgeber/innen einsehbar aufzubewahren.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens legt das Herausgebergremium die Zeitschrift bei der Akademie zur Produktion vor.

Redaktionskommitee (optional)

Das Redaktionskomitee übernimmt die redaktionellen Arbeiten und ist für den Kontakt zwischen Gutachter/inne/n, Autor/inn/en und der Buchproduktion des Verlages zuständig.

Advisory Board

Zum Zwecke der erhöhten wissenschaftlichen Qualitätssicherung für die in der Zeitschrift veröffentlichten Artikel sind diese einem Advisory Board zur Hauptbegutachtung vorzulegen.

Jeder der ausgewählten Artikel ist an mindestens zwei Mitglieder des Advisory Board zu übermitteln, die in einem Hauptgutachten begründet ausführen, ob der betreffende Artikel in Inhalt und Methodik dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und damit in der vorgelegten Form in die Zeitschrift aufgenommen werden kann, ob er an den / die Autor/in zur Überarbeitung retourniert werden soll oder ob er endgültig abzulehnen ist. Für die Überarbeitung sind Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten; die endgültige Ablehnung ist zu begründen.

Ein Merkblatt für die Erstellung von Gutachten wird vom Aktuariat zur Verfügung gestellt.

3. Homepage

Für jede Zeitschrift ist eine eigene Homepage einzurichten.

4. Vorlage bei der Publikationskommission

Nach Einsetzung des Herausgebergremiums und des Advisory Board müssen Zeitschriften der Publikationskommission nicht mehr vorgelegt werden. Die Publikationskommission hat mit einfacher Mehrheit das Recht, Einspruch gegenüber die Einsetzung von einzelnen Mitgliedern des Advisory Board zu erheben. Ein Wechsel in der Zusammensetzung des Advisory Board ist der Publikationskommission mitzuteilen.